Entlastung im Alltag
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Die Pflegeversicherung stellt pflegebedürftigen Menschen für diese Leistungen einen monatlichen Betrag von 131 Euro zur Verfügung.
Dieser Betrag ist für Entlastungsleistungen zur Unterstützung und Betreuung im Alltag gedacht – zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Fahrten zum Arzt oder zu Therapien oder eine Begleitung bei einem Spaziergang.
Er soll dazu beitragen, pflegende Personen in ihrem Pflegealltag zu entlasten.
Warum sind Entlastungsleistungen so wichtig?
Sie helfen dabei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst selbständig zu Hause leben können.
Sie entlasten Ihre Angehörigen und schenken ihnen Zeit.
Sie verbessern die Lebensqualität für Pflegebedürftige und Angehörige.
Sie können dabei helfen, die eigenen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.
Der Entlastungsbetrag muss nicht beantragt werden. Er steht mit Erlangung des Pflegegrades für Sie zur Verfügung.
Wichtig!
Das Geld kann nur für bestimmte anerkannte Angebote genutzt werden.
Nicht verbrauchte Beträge werden „angespart“ und verfallen erst zum 30.6. des nächsten Jahres.
Wir können als anerkannter Leistunganbieter unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungsangebote) nach
§ 45a Abs. 1 SGB XI mit den Pflegekassen abrechnen.
Unsere Angebote werden von ehrenamtlichen Helfenden unter fachlicher Anleitung durchgeführt.
Leistungs- und Kostenübersicht






